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Urteil zu Freien Schulen Ohrfeige für die Landesregierung – Schulvielfalt kann nun erhalten bleiben!

Mann: „SPD in Leipzig begrüßt das Grundsatzurteil zur Finanzierung freier Schulen.“

Der Leipziger Landtagsabgeordnete Holger Mann zeigt sich angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Normenkontrollklage gegen die Gesetzesänderung bei der staatlichen Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft erfreut und bestätigt:

 

„Wir werten das Urteil als wesentlichen Schritt zur Sicherung der Schulvielfalt in Leipzig. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass die aktuelle Höhe der Finanzierung freier Ersatzschulen der Pflicht des Landes zu deren Förderung widerspricht.“

 

Ebenso hat das Gericht festgestellt, dass CDU und FDP mit ihren Regelungen 2010 in die Gründungsfreiheit der Privatschulen verfassungswidrig eingriffen. Das Urteil ist ein Sieg für die Demokratie in Sachsen und ein Erfolg für die Eltern, SchülerInnen und Träger freier Schulen in Sachsen. Für die CDU/FDP geführte Regierungsmehrheit ist es eine schallende Ohrfeige und zugleich ein klarer Arbeitsauftrag.

Mann dazu: „Ich bin erleichtert, dass die weitere Benachteiligung freier Schulen mit dem Grundsatzurteil bald enden muss. In Leipzig sind Schulen in freier Trägerschaft für und über 13.000 Schülerinnen (13% der Schülerschaft an allgemeinbildenden Schulen; 40% an berufsbildenden Schulen) schon heute unverzichtbar.

Jede/r sollten von grundgesetzlich geschützten Wahlmöglichkeiten bei der Bildung seiner Kinder Gebrauch machen können. Dabei darf Schulgeld keine Hürde darstellen und der Staat muss das bei der Finanzierung der Schulen beachten. Nun brauchen die Schulen in freier Trägerschaft schnellstmöglich eine neue Finanzierungsregelung, die von der Staatsregierung nicht bis nach der Landtagswahl 2014 aufgeschoben werden darf.

Für die mehr als 50 allgemein- und berufsbildenden Schulen und ihre über 13.000 SchülerInnen in freier Trägerschaft in Leipzig – nicht zuletzt denjenigen mit modernen pädagogischen Konzepten – ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen ein wichtiger Schritt in eine gesicherte Zukunft. Ich freue mich, dass unser Einsatz zum Erhalt der freien Schulen gegen alle Widerstände nach über drei Jahren zum Erfolg geführt hat.“

Hintergrund:

Die Gründung freier Schulen ist im Grundgesetz und in der sächsischen Landesverfassung verankert. Mit der Änderung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2010 hat die schwarz-gelbe Landesregierung umfassend gegen diese Verfassungsnormen verstoßen. Die SPD in Leipzig erwartet nun, dass das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft schnellstmöglich wieder auf den Boden der Verfassung gestellt wird.

Zur Information ist die Pressemitteilung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs angefügt. Das Urteil ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2012_025_II/2012_025_II.pdf

Anbei außerdem eine Kleine Anfrage von Dr. Eva-Maria Stange, der Schulpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, mit aktuellen Zahlen zu Freien Schulen für Leipzig.

 

Leipzig, den 20. November 2013