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Transparenz

Mir ist es wichtig, als Abgeordneter alle meine Einkünfte offen zu legen.

Abgeordnetenentschädigung

Ich erhalte eine monatliche Diät (oder auch Abgeordnetenentschädigung) von 10.323,29€ im Monat, also 123.879,48€ im Jahr. Dieser Betrag soll uns Abgeordneten die Wahrung unserer Unabhängigkeit ermöglichen. Er orientiert sich am Gehaltsniveau öffentlicher Bedienstete mit ähnlichem Belastungsniveau und Verantwortung, beispielsweise oberste Richter. Die Höhe der Diäten wird regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Bei Fehltagen werden 20€ (entschuldigt) bzw. 200€ (unentschuldigt) von der Diät abgezogen. Es gibt kein 13. Monatsgehalt und das Einkommen muss ich vollständig versteuern.

Amtsausstattung

Zusätzlich zur Diät erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von 4560,59€ pro Monat, also 54.727,08€ pro Jahr. Diese Pauschale ist dazu da, alle weiteren Aufwendungen zu bestreiten, die mit meinem Mandat einhergehen. Dazu gehören die Miete, Strom- und Materialkosten für meine Wahlkreisbüros oder Fahrt-, Unterkunfts- und Kommunikationskosten.

Im Bundestag wird mir kostenfrei ein Büro (etwa 54 qm in drei Räumen) mitsamt Möblierung und technischer Ausstattung zur Verfügung gestellt. Als neuer Abgeordneter habe ich für die Erstausstattung einmalig 255,65 € erhalten. Für Materialien, Software, Fachbücher, Mobilfunkverträge und weitere technische Ausstattung übernimmt der Bundestag maximal 12.000€ weitere Kosten pro Jahr. Hierfür muss ich jede Anschaffung einzeln nachweisen. Wird die Pauschale nicht vollständig genutzt, verfällt sie am Ende des Jahres.

Mitarbeiter

Für meine Büroteams stehen mir monatlich bis zu 22.795€  brutto zur Verfügung. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an meine Mitarbeiter:innen ausgezahlt, nicht genutzte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Der Bundestag übernimmt alle Reisekosten, die mit der Ausübung des Bundestagsmandats einhergehen. Dazu zählt die Bahncard 100 1.Klasse, die alle Abgeordneten zur Verfügung gestellt bekommen, sowie die Kostenübernahme bei Inlandsflügen und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Zudem darf ich in Berlin jederzeit kostenlos das Angebot des Fahrdienstes des Bundestags in Anspruch nehmen. Alle privaten Reisen werden selbst gezahlt.