Transparenter Abgeordneter
Mir ist es wichtig, als Abgeordneter transparent zu arbeiten. Dazu gehört, dass ich über meine Diät informiere.
Meine Bezüge als Abgeordneter
Meine monatliche Diät
Ich erhalte eine monatliche Diät (oder auch Abgeordnetenentschädigung) von 10.591,70 Euro (Stand Juli 2023). Dieser Betrag soll uns Abgeordneten die Wahrung unserer Unabhängigkeit ermöglichen. Er orientiert sich am Gehaltsniveau öffentlicher Bediensteten mit ähnlichem Belastungsniveau und Verantwortung, beispielsweise oberster Richter. Die Höhe der Diäten wird regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Bei Fehltagen werden 200 € (unentschuldigt) bzw. 100 € (entschuldigt) von der Diät abgezogen. Weitere Abzüge gibt es beim z.B. beim Fernbleiben von namentlichen Abstimmungen und Ordnungsrufen. Es gibt kein 13. Monatsgehalt und das Einkommen muss ich natürlich vollständig versteuern.
Neben meinen Bezügen als Abgeordneter habe ich keine weiteren Einkünfte. Alle Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten übe ich komplett ehrenamtlich aus.
Abgaben und Spenden
Was von meiner Diät noch abgeht
Von meinem Nettoeinkommen (ca. 6700 € / Monat – Stand Juli 2023) gehen monatlich unter anderem Sonderabgaben an die Bundestagsfraktion, SPD-Bundespartei und die SPD in Sachsen ab. Diese und andere Spenden sowie Mitgliedsbeiträge an die Partei werden im Rechenschaftsbericht an den deutschen Bundesrechnungshof ausgewiesen. Im Jahr sind das in der Regel mehr als 15.000 € bzw. 18 % des Nettoeinkommens.
Alle jährlichen Spenden an Parteien (über 10.000 €) werden auf den Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Hinzu kommen noch Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften, Sport und Fördervereinen sowie Spenden. Alle meine Mitgliedschaften können auf der Unterseite „Über mich“ eingesehen werden.
Amtsausstattung
Bezüge zur Begleichung meiner Rechnungen als Abgeordneter
Zusätzlich zur Diät erhalten Abgeordnete eine Kostenpauschale von 5.051,54 Euro pro Monat (Stand Januar 2024). Diese Pauschale ist dazu da, alle weiteren Aufwendungen zu bestreiten, die mit meinem Mandat einhergehen.
Daraus zahle ich vor allem Kosten für meine Wahlkreisbüros, also Miete, Versicherungen, Reinigung, Strom und Material, sowie Kosten für Veranstaltungen (Honorare, Porto und Werbung). Ebenso sollen damit alle Kosten für Fahrten, Unterkunft (wie die Berliner Zweitwohnung) und Kommunikation abgedeckt werden.
Im Bundestag wird mir kostenfrei ein Büro (etwa 54 qm in drei Räumen) mitsamt Möblierung und Basisausstattung zur Verfügung gestellt. Als neuer Abgeordneter habe ich für die Erstausstattung einmalig 255,65 € erhalten. Für Materialien, Software, Fachbücher, Mobilfunkverträge und weitere technische Ausstattung in allen Büros übernimmt der Bundestag maximal 12.000 € weitere Kosten pro Jahr für mich und alle meine Mitarbeiter:innen. Hierfür muss ich jede Anschaffung einzeln nachweisen. Wird die Pauschale nicht vollständig genutzt, verfällt sie am Ende des Jahres.
Mitarbeiter:innen
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter:innen stehen mir monatlich bis zu 25.874 € (Stand März 2024) zur Verfügung. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an meine Mitarbeiter:innen ausgezahlt, nicht genutzte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Dienstreisen
Der Bundestag übernimmt Reisekosten, die direkt mit der Ausübung des Bundestagsmandats einhergehen. Wir können dafür auch eine Bahncard 100 nutzen, die alle Abgeordneten zur Verfügung gestellt bekommen. Innerhalb von Berlin darf ich kostenlos das Angebot des Fahrdienstes des Bundestags in Anspruch nehmen, was ich selten tue. Alle privaten Reisen werden selbst gezahlt.