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Prekäre Beschäftigung wird weiter manifestiert

Mann: „Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten leider vom Tisch gewischt“

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur Ablehnung des Antrages „Prekäre Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen überwinden“ (Drs.: 5/11 489):

„Die schwarz-gelbe Koalition sollte endlich die Situation von Lehrbeauftragten an sächsischen Hochschulen anerkennen. Umso bedauerlicher ist es, dass diese Woche die Chance vertan wurde deren zunehmend prekären Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen.

Für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag steht fest, dass wir nach 20 Jahren Erfahrungen mit Lehrbeauftragten die veränderten realen Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigen müssen. An Musikhochschulen wird in vielen Fächern seit mehreren Jahren fast die Hälfte des Lehrangebotes von diesen Honorarkräften bestritten. Daher muss dieser Grundbestand entweder durch feste Stellen abgesichert werden oder die Honorarmittel entsprechend zur Verfügung stehen. In beiden Fällen wird man gute Arbeitsbedingungen nur durch zusätzliche Mittel bewerkstelligen können.

In jedem Fall kann man aber schnell und unkompliziert einen gemeinsamen Kodex für gute Arbeit an Hochschulen auf den Weg bringen. Auch hier verweigert sich Schwarz-Gelb. Die in unserem Antrag verankerten Mindeststandards zum Umgang mit Überstunden, Fortzahlung von Honoraren im Krankheitsfall und Mutterschaftsregelungen, sowie Berücksichtigung von Prüfungsverpflichtungen oder  Nachbereitungszeiten sollten eine Selbstverständlichkeit sein.

Die parallel zur Anhörung unseres Antrages erfolgte Sonderzuweisung von 200.000 Euro für alle sächsischen Hochschulen reicht schlicht nicht aus, wenn diese Summe als zusätzlicher Bedarf allein an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig notwendig ist. Vom Staatssekretär im Ausschuss getroffene Aussagen, man könne dieses Haushaltsloch ja mit Studiengebühren schließen, lassen dagegen tief blicken.“

 

Hintergrund:

Allein durch die Umstellung der Personalmittelbewirtschaftung von Soll- auf Ist-Kosten hat die Staatsregierung die Musikhochschulen in Bedrängnis gebracht. Hierbei wurden ab 2011 die Flexibilität bei und die Haushaltsmittel zur Vergabe von Lehraufträgen um mehr als eine halbe Million Euro eingeschränkt.

Zudem sind die staatlichen Hochschulen durch die Zuweisung der Haushaltsmittel als Zuschuss und sinkende Sachmittel inzwischen schlechter gestellt als die Berufsakademie Sachsen. An dieser werden Mindesthonorarsätze noch per Rechtsverordnung durch das SMWK definiert und wurden jüngst angehoben.

Dresden, 17. November 2013