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Wissenschaftsministerin von Schorlemer spielt „Haltet den Dieb!“

Mann: „Dresdner Spardiktat firmiert unter ZAb 2020 und trägt schwarz-gelbe Handschrift“

 

Zum LVZ-Interview von Wissenschaftsministerin von Schorlemer erklärt Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

 

„Von der ‚Anwältin der Hochschulen‘ darf man andere Impulse erwarten als abermals den Schwarzen Peter an die Hochschulen abzugeben und jegliche Verantwortung von sich zu weisen. Denn die Landespolitik setzt die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Hochschulen entscheiden können.

 

Die jetzt zum Abbau zu benennenden Stellen sind kein Relikt der Kürzungen der CDU-Alleinregierung, wie von Schorlemer behauptet, sondern gehen auf den Kabinettsbeschluss ‚ZAb 2020‘ vom 2. März 2010 zurück. Zu dieser Zeit saß die Ministerin bereits am Kabinettstisch und hätte Schlimmeres verhindern können, da bereits absehbar war, dass es keinen drastischen Studierendenrückgang im Freistaat Sachsen geben würde.  Sich heute mit dem Überlastpaket oder Bildungspaket zu brüsten, ist unredlich. Das Überlastpaket stammt aus Bundesmitteln des Hochschulpaktes, die den Hochschulen für ihre Arbeit selbstverständlich zur Verfügung stehen sollten.

 

Mit dem Bildungspaket bezahlt der Freistaat nur die zusätzlichen Leistungen, welcher er in Form von deutlich mehr und gut ausgebildeten Lehrer/innen erwartet. Gemein ist beiden Paketen jedoch, dass sie zunächst nur bis 2016 laufen, keine Planungssicherheit für die Hochschulen bieten und den Trend zu prekärer Beschäftigung weiter fördern.

 

Falls Wissenschaftsministerin von Schorlemer tatsächlich an einer ausgewogenen Fächerlandschaft in Sachsen interessiert ist und ‚Kleine Fächer‘ schützen möchte, steht ihr das Instrument der Zielvereinbarung zur Hand. Wer MINT-Quoten definieren kann, kann auch zum Schutz der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften beitragen.

 

Bleibt zu hoffen, dass die Ministerin zu Ihrer Verantwortung steht. Ein ‚Haltet den Dieb!‘ hilft nicht weiter, sondern nur das Überdenken der Hochschulentwicklungsplanung und die Rücknahme des Stellenabbaubeschlusses im Landtag. Nur so können die Hochschulen in die Lage versetzt werden, ein ausgewogenes Studienangebot vorzuhalten.“

 

Hintergrund:

Die Einzelheiten zum Stellenabbau im Freistaat Sachsen können Sie dem „Stellenentwicklungsbericht der Sächsischen Staatsregierung zum Haushaltsplan 2013/14“ unter http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_Drs_10347_201_1_1_.pdf entnehmen. Die Verteilung der künftig wegfallenden Stellen an den sächsischen Hochschulen für 2013 bis 2016 ist auch in der „Zuschussvereinbarung“ (http://studieren.sachsen.de/download/Zuschussvereinbarung_2014_bis_2016_Freistaat_Sachsen.pdf ) nachzulesen.