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Wir brauchen Kooperation in der Breite, nicht nur an einzelnen Hochschulen.

SPD-Fraktion bekräftigt Forderung nach Überwindung des Kooperationsverbotes in der Verfassung

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Wieso braucht es erst die Empfehlung des Wissenschaftsrates, damit die Staatsregierung die Initiativen zur Ergänzung des Grundgesetzes unterstützt? Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat diese Forderung bereits im Oktober 2011 im Plenum des Landtages zur Abstimmung gestellt. Bleibt also zu hoffen, dass die Einsicht auch die Fraktionen von CDU und FDP erreicht hat.

Wir wollen, dass sich der Bund dauerhaft im Bereich Bildung engagieren kann. Aber nicht nur in einzelnen Exzellenzuniversitäten. Ein gesamtstaatliches Vorgehen und Förderung ist in den Schulen und Hochschulen bei Themen wie Sozialarbeit, gemeinsamen Standards, Lehrerbildung oder der Finanzierung doppelter Jahrgänge absolut notwendig. Dass dies seit 2005 nur über Vertragskonstrukte und Projektfinanzierungen möglich war, ist ein Ärgernis und den Strukturen im Bildungsbereich nicht angemessen.

Wir würden es daher begrüßen, wenn die Vorschläge vom Wissenschaftsrat dazu führen würden, einen fraktionsübergreifenden Konsens für mehr Kooperation in der Bildung in die Verfassung zu verankern. Eine Ergänzung der Verfassung um einen § 104, halten wir deshalb für den richtigen Weg. Nebelkerzen zu werfen, und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umzuinterpretieren dagegen nicht.“

Antrag der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag „Bundesratsinitiative starten – Kooperationsverbot in der Bildung aufheben“ (Drucksache 5/7081)