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Gute Entscheidung – auch für Leipzig! SPD setzt in Verfassungsänderung Schutzschirm für sächsische Kommunen durch

Die Schuldenbremse gilt nun auch in Sachsen. Heute hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/GRÜNE und FDP sowie einigen Abgeordneten der LINKEN ein Neuverschuldungsverbot in der sächsischen Verfassung beschlossen. Dazu erklären die Leipziger SPD-Abgeordneten Dirk Panter und Holger Mann:

Panter: „Ich will einen handlungsfähigen Staat, deshalb habe ich dem Neuverschuldungsverbot heute zugestimmt. Soziale Gerechtigkeit, gute Bildung und nachhaltiges Wachstum dürfen nicht zu Lasten der nächsten Generationen finanziert werden. Ausgabendisziplin ist aber nur eine Seite der Medaille. Ein gerechtes Steuersystem als Basis eines starken Sozialstaates ist die andere. Als Teil der Verhandlungsgruppe zur Verfassungsänderung bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Es waren harte Verhandlungen auf Augenhöhe. Besonders wichtig war für meine Fraktion, dass das Neuverschuldungsverbot nicht zu Lasten der Kommunen geht. Dieses Ziel haben wir erreicht, denn wir konnten den Schutzschirm für die sächsischen Kommunen durchsetzen.“

Durch eine Ergänzung des Artikels 85 der sächsischen Verfassung wird der Freistaat dazu verpflichtet, bei Übertragung oder nachträglicher Ausweitung von Aufgaben an die Kommunen einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

Mann: „Gleichzeitig gelang es, ein notwendiges Maß an Flexibilität in der Schuldenbremse zu verankern. So beinhaltet der Kompromiss notwendige Ausnahmen bei Konjunktureinbrüchen oder Naturkatastrophen – wie der eben überstandenen Flut.
In den Anhörungen und Debatten des sächsischen Verfassungsausschuss sind diese Regelungen klar als sinnvoll und notwendig herausgearbeitet worden. Diese Ausnahmeregelungen waren für die SPD ebenso wichtig, damit der Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt. Kurzum, das ist nicht nur ein guter Tag für Sachsen, sondern auch die sächsischen Kommunen und den Freistaat.“