Top Hauptmenü

Regieren sie noch oder opponieren sie schon wieder? Erste Hochschulen überholen Staatsregierung bei Entwicklungsplanung.

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Wo bleibt die Hochschulentwicklungsplanung der Staatsregierung? Seit mehr als einem halben Jahr steht die Kabinettsentscheidung nun schon aus. Entgegen den Ankündigungen von Ministerin von Schorlemer scheint sie erst nach der Sommerpause ins Kabinett zu gehen. Dabei wurden die Zielvereinbarungen bereits um ein Jahr verlängert. Die Staatsregierung liegt in ihrem Zeitplan weit zurück. Am vergangenen Freitag hatten zudem Äußerungen von FDP-Wissenschaftspolitikern die Runde gemacht, wonach auch die kleine Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes verschoben werden soll. Offensichtlich geht die FDP schon wieder auf Kollisionskurs – auf Kosten der Hochschulen im Land. Ich frage daher: „Regieren sie noch oder opponieren sie schon wieder?

Die Hochschulen planen inzwischen ohne die Staatsregierung: So wurde an der Fachhochschule Zittau bereits die Immatrikulation im Fachbereich Bauwesen eingestellt. Die Hochschulen scheinen der Staatsregierung mittlerweile bereits mindestens zwei Schritte voraus zu sein. Angesichts von neuerlichen Hirngespinsten ‚einer Universität Sachsen‘ mahnen wir wirklichkeitsnahe Projekte an: Wenn man sich schon einer realen Konzeption enthält, kann die Koalition den Hochschulen auch gleich volle Autonomie gewähren! Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau. Im Moment ist die Regierungskoalition der Bremsklotz.“

 

Hintergrund

Bereits am 16. März 2011 hatte die Landesrektorenkonferenz durch ihren Vorsitzenden, Rektor Matthes, die „Bedeutung des Hochschulentwicklungsplans“ betont und „eine schnelle Verabschiedung“ gefordert.

Die Hochschulentwicklungsplanung dient laut sächsischem Hochschulgesetz (§10) „der Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes“ und soll die „insgesamt auf den Hochschulbereich entfallende Höhe der Zuschüsse nach § 11 Abs.6 jeweils für mehrere Jahre festlegen.“ Auf ihr basieren wiederum die mit den einzelnen Hochschulen durch das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu schließenden Zielvereinbarungen. Erst dann können und sollen die Hochschulen ihren Entwicklungsplan „auf der Grundlage der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung und der Zielvereinbarung“ fortschreiben.