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Rechtsformänderung der SLUB nicht notwendig

SLUB muss mit digitaler Revolution Schritt halten können – Einfluss der TU Dresden sollte erhalten bleiben

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Kultur- und Wissenschaftsausschuss zur geplanten Rechtsformänderung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB):

„Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibt weit hinter den Erwartungen der Experten zurück. Er trägt weder dem, schon 2008 unter der SPD verabschiedeten, Bibliotheksentwicklungskonzept und schon gar nicht den Erfordernissen der digitalen Welt Rechnung. Stattdessen sieht er eine risikobeladene und strukturell unausgegorene Rechtsformänderung zum Staatsbetrieb vor.

Eine Notwendigkeit für eine Rechtsformänderung sahen die Sachverständigen nicht. Mehr Eigenkompetenz und wirtschaftliche Spielräume der SLUB wären danach auch in der bisherigen Rechtsform möglich. Zudem beschneidet der schwarz-gelbe Gesetzentwurf die Rechte der TU Dresden sowohl inhaltlich als auch strukturell. Es ist völlig ungeklärt, welchen Einfluss die TU Dresden künftig auf die Bestandsentwicklung haben wird. Auch bei der Benennung des stellvertretenden Generaldirektors wird der Einfluss der TU Dresden zurückgedrängt. Die bislang vorhandenen Mitwirkungsrechte für Studierende als Hauptnutzergruppe und des Personalrates sollen laut Gesetzentwurf völlig entfallen.

Statt einer Rechtsformänderung ist es sachgerechter, die SLUB als Anstalt des öffentlichen Rechts zu stärken und mit mehr Eigenkompetenz auszustatten. Klassische Dienste, wie die Buchausleihe, müssen in die digitale Welt übertragen werden. Zudem sollte die SLUB verstärkt strategische und strukturbildende Aufgaben für die wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken in einer digitalisierten Welt übernehmen. Nur damit können kosteneffizientere Lösungen, z.B. beim gemeinsamen Lizenzerwerb, und eine fachliche Weiterentwicklung des gesamten Bibliothekswesens in Sachsen gestärkt werden. Die Anhörung hat eindeutig gezeigt: Schwarz-Gelb hat einige Hausaufgaben aufbekommen, bevor das Änderungsgesetz den Landtag passieren kann.“

Dresden, 11. November 2013