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Professorenbesoldung wird auch in Sachsen Thema werden

Mann: „Staatsregierung muss bei der Hochschulgesetznovelle nachbessern.“

 

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur neuen W-Besoldung von Professorinnen und Professoren:

 

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur neuen W-Besoldung von Professorinnen und Professoren ergibt sich auch Handlungsbedarf für den Freistaat Sachsen und die dort angewandte Besoldung von Professorinnen und Professoren.

 

Bereits jetzt steht fest, dass die Staatsregierung ihren Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes und weiterer Regelungen überarbeiten muss. Es reicht eben nicht, den Deckel nach oben zu flexibilisieren und vom Bundesdurchschnitt abweichen zu dürfen. Aus Karlsruhe kommt ein ganz klares Signal, dass das Grundgehalt ‚amtsangemessen‘ sein muss. Hier nur zu flexibilisieren und auf weitere Gehaltskriterien zu setzen, ist der falsche Weg!

Bei der Debatte sollten auch die anderen Personalkategorien nicht außer Acht gelassen werden. Es bedarf eines starken akademischen Mittelbaus, der wichtige Aufgaben in Forschung und Lehre übernimmt. Die Zeiten prekärer Beschäftigung sollten sich auch im Niedriglohnland Sachsen dem Ende neigen. Es gilt jetzt, eine Reform anzustoßen, um sichere Entwicklungsperspektiven in Forschung und Lehre zu gewährleisten.“

 

Quelle:

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur W-Professur mit Bindewirkung für alle Bundesländer:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-008.html