Top Hauptmenü

Hohe Förderung bietet Chance für den Osten bei Heizungsmodernisierung

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist beschlossen. Franziska Mascheck, stellvertretende Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der SPD-Bundestagsfraktion und Holger Mann, Sprecher der SPD-Landesgruppe Sachsen begrüßen, dass es nun hohe Förderungen für Heizungsmodernisierungen und endlich Klarheit für die Wärmewende gibt.

Holger Mann: „Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können wir die Wärmeversorgung in den nächsten 20 Jahren bezahlbar, klimafreundlich und technologieoffen umstellen. Die SPD hat besonders Wert daraufgelegt, sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz zu verbinden. Deshalb sind alle bekannten Heiztechniken denkbar und deshalb fördern wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.

Die dafür geplante Förderung von bis zu 25.000 Euro ist eine Chance für die Menschen in Sachsen, ihre nach der Modernisierung der 90er Jahre in die Jahre gekommenen Heizungen zu tauschen und Mietnebenkosten zu senken. Wir Sozialdemokrat:innen wollen die Wärmewende bezahlbar machen. Um Mieter:innen zu schützen, darf die Miete durch einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen.“

Franziska Mascheck: „Mit dem Gesetz regeln wir, dass Heizungen im Neubau künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das gilt bei neu gebauten Gebäuden ab 2024, bei Bestandsgebäuden gibt es lange Übergangsfristen und damit keine sofortige Austauschpflicht für Heizungen. Defekte Heizungen können repariert werden.

Im Bestand greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese soll bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Das ist besonders wichtig für Menschen in den ländlichen Regionen Sachsens. Durch die Verknüpfung mit der Wärmeplanung haben Hauseigentümer:innen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz, dass wir noch in diesem Jahr beschließen wollen, damit es zeitgleich mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz nicht möglich, sollen Eigentümer:innen auf alle Technologien zurückgreifen können, die den vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreichen.“