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Schwarzgelb beschneidet Freiheit der TU Dresden

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

 

„In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule wurde der umstrittene Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Zukunft der Sächsischen Landesbibliothek/Staats- und Universitätsbibliothek Dresden – kurz: SLUB – mit den Stimmen der CDU und der FDP angenommen. Damit beschneiden die schwarzgelben Koalitionsfraktionen trotz massiver Kritik der Sachverständigen und der TU Dresden die Rechte der Universität.

 

Die SLUB ist bisher Landes- und Staatsbibliothek, aber gleichzeitig auch die Bibliothek der Universität Dresden. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat man 1995 einen ausbalancierten Kompromiss gefunden, der die Mitwirkungsrechte der TU sicherstellt. Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden die Rechte der Uni jedoch sowohl inhaltlich als auch strukturell beschnitten. Das ist nichts anderes als ein Eingriff in Wissenschaftsfreiheit.

Einig sind wir uns darin, dass der SLUB mehr Freiheit in Personal- und Mittelbewirtschaftung gegeben werden soll. Das ist aber auch mit einer Anstalt des öffentlichen Rechts möglich. Daher haben wir heute einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Das Scheinargument der Koalitionsfraktion, ‚ein Staatsbetrieb sei zeitgemäß‘, ist wohl kaum ein sachliches Argument, um die Wissenschaftsfreiheit aufs Spiel zu setzen. Gerade aufgrund der besonderen Situation der SLUB verbietet sich zudem jeder Vergleich mit einem anderen Staatsbetrieb.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Da ein Staatsbetrieb laut Sächsischer Haushaltsordnung wirtschaftlich arbeiten muss, kann es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Urhebergesetz kommen.“

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drucksache 5/12505) finden Sie im Anhang zum Download.

Dresden, den 09.12.2013; Bildrechte: Creative_Commons Kay Körner