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Positionen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Novelle des Sächsischen Wassergesetzes

Die von der Staatsregierung vorgelegte Novelle des Sächsischen Wassergesetzes ist noch an vielen Stellen undicht:

  • Statt in der Abwasserbeseitigung umweltpolitisch sinnvolle und für den Bürger bezahlbare Lösungen voranzutreiben, stellt die Staatsregierung einen starren Umstellungstermin in den Mittelpunkt ihrer Abwasserpolitik.
  • Statt nachhaltigen Hochwasserschutz konsequent umzusetzen, werden die wasserrechtlichen Vorkaufsrechte gestrichen. Das Bebauungsverbot in überschwemmungsgefährdenden Gebieten wird ungenügend durchgesetzt.
  • Statt mit der Novelle die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Gründung von Wasser- und Bodenverbänden zu verbessern, bleibt alles so, wie es ist. Die Kommunen, die für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verantwortlich sind, werden damit weiterhin im Stich gelassen.
  • Statt die Energiewende voranzutreiben, wird der Umstieg auf erneuerbare Energien durch die Einführung einer Abgabe für Wasserkraftbetreiber konterkariert.
  • Statt bei der Gewässernutzung renaturierter Tagebaue und Seen regionale Abstimmungsprozesse zwischen Naturschutz, Sport und Kommune zu berücksichtigen, wird pauschal die Schiffbarkeit für Motorboote festgelegt.

Im Download finden Sie das komplette Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion. Mehr Informationen zum Hochwasser 2013 in Sachsen finden Sie auch hier.