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Pressemitteilung: Leipziger SPD-Abgeordnete Kolbe und Mann stellen Selbstanzeige

„Recht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für Gegendemonstrationen.“

Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die Abgeordneten Monika Lazar (B90/Die Grünen) und Juliane Nagel (Die Linke) wegen des Vorwurfs der Aufforderung zu einer Straftat eingeleitet. Nach ersten Selbstanzeigen aus dem Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ erklären die Leipziger SPD-Abgeordneten Daniela Kolbe (MdB) und Holger Mann (MdL):

Kolbe: „Wir erklären uns solidarisch mit den von Ermittlungen Betroffenen. Mehr als 2.000 Menschen haben im Januar die Leipziger Erklärung unterzeichnet – auch wir beide. Deshalb zeigen wir uns auf Basis des von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurfs der ‚Aufforderung zu einer Straftat gem. § 111 StGB‘ selbst an. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Ermittlungen als gegenstandslos erweisen werden und die Handlungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit gedeckt sind. Zudem setzen die Ermittlungen ein falsches politisches Signal.“

Mann: „Wir sind von sächsischen Staatsanwaltschaften inzwischen einiges gewohnt. Seit 2011 liefen zahlreiche Strafverfahren mit ähnlichem Tatvorwurf u.a. gegen den Pfarrer Lothar König sowie Bundes- und Landtagsabgeordnete geführt. Die meisten dieser Verfahren wurden ergebnislos eingestellt, der Rest unter Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Wir begrüßen daher, dass der Gegenstand nun von einzelnen Beklagten vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wird.“

Mann weiter: „Grundsätzlich halte ich es für diskussionswürdig, zivilen Ungehorsam in Form von Sitzblockaden als Mittel des demokratischen Protestes nicht mehr als Straftatbestand zu verfolgen. Die aktuelle Rechtsprechung unterstützt diese Haltung. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise festgehalten, dass Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können und somit rechtmäßig sind (vgl. BVerfG 1 BvR 388/05).“

Hintergrund:

Zum 21.02.15 wurde die „Leipziger Erklärung 2015“ von rund 2.200 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet, um sich den vielfältigen, gewaltfreien Protesten gegen LEGIDA zu anzuschließen und solidarisch zu zeigen.

Inzwischen laufen Ermittlungen gegen zwei Personen aus dem Netzwerk wegen des vermeintlichen Aufrufs zu einer Straftat (gem. § 111 StGB).

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