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PM Mann: Berufsakademie erhält mehr Eigenverantwortung

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum am Mittwoch beschlossenen Berufsakademiegesetz:

„Das neue Berufsakademiegesetz stärkt Eigenverantwortung und Kompetenzen der Berufsakademie“ so Holger Mann. „Auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates haben wir die Entscheidungskompetenzen auf zentraler Ebene bei der Direktorenkonferenz und dem neu geschaffenen Präsidentenamt gebündelt. Auch bei Berufungen agiert die Berufsakademie künftig selbstständiger. So werden die Dozenten unmittelbar als Professoren berufen.“

„Profilgebend für die Berufsakademie ist das duale Studium mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen. Das duale Studium zeichnet sich durch sehr hohe Studienerfolgsquoten und überdurchschnittliche Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt aus. Die Berufsakademie sichert so Aufstiegschancen und den Fachkräftenachwuchs für den sächsischen Mittelstand. Gerade deswegen ist das Berufsakademie-Modell in seiner Einzigartigkeit eine Stärke“, erläutert Mann.

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wurde der Gesetzentwurf an einigen Stellen nachgeschärft.  Mann: „Für die SPD-Fraktion war wichtig, dass die Dozenten eine Stimme im Aufsichtsrat erhalten. Erstmals dürfen auch studentische Hilfskräfte an den Akademien beschäftigt werden und wurden ebenso ins Personalvertretungsgesetz aufgenommen.“

 

Hintergrund

Im Wintersemester 2016/17 sind an den BA in Sachsen 4.056 Studierende eingeschrieben.
Die bislang sieben rechtlich-selbstständigen Studienakademien in Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen und Riesa werden zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Glauchau zusammengefasst. Das leitende Organ ist die Direktorenkonferenz, mit dem Präsidenten der Berufsakademie Sachsen als Vorsitzenden. Der Sächsische Landtag hatte mit dem Doppelhaushalt 2017/18 u.a. drei Stellen für die zentrale Geschäftsstelle entfristet.