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Erwiderung zum NPD-Antrag "Schöner leben ohne Moscheen: Die Baupläne der Ahmadiyya – Gemeinde in Leipzig – Gohlis stoppen!"

Die seit einigen Wochen geführten Auseinandersetzungen um den geplanten Moscheebau in Leipzig-Gohlis, der auch den Wahlkreis von Holger Mann berührt, erreichen inzwischen auch den Sächsischen Landtag. In seiner Rede am 27.11. kritisiert der Leipziger Abgeordnete den Antrag der NPD, der den Moscheebau verhindern möchte. Sowohl rechtlich wie auch politisch lehnt er den Antrag der NPD ab.

Sie können den Beitrag hier anschauen und weiter unten auch nachlesen.

 

 

Die gesamte Debatte können sie hier verfolgen.

 

+++ Es gilt das gesprochene Wort +++

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Antrag stellt einen kaum verdeckten Versuch dar, Islamfeindlichkeit und die Aushöhlung des Grundrechtes auf freie Ausübung der Religion zu propagieren.

Verdeckt, weil er vorgibt im Rahmen gesetzlicher Regelungen zu agieren. Tatsächlich reicht ein kurzer Blick in die einschlägigen – teilweise zitierten – Gesetze.

 

1. Im ersten Punkt fordern Sie die Staatsregierung auf in die Kommunale Selbstverwaltung einzugreifen.

Die Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland hat durch die Selbstverwaltungs in Art. 28 des Grundgesetz Verfassungsrang. Ich kann nicht erkennen, worin die Grundlage für einen Eingriff und Beschränkung dergleichen liegen sollte.

Der von Ihnen zitierte §34 Abs. 1 BauGB bietet nach Einschätzung von Fachexperten keine Handhabe den Bau einer Moschee oder eines anderen Sakralbaus an der beschriebenen Stelle zu verhindern. Der Fachanwalt für Baurecht und Lehrende an der Universität Leipzig Dr. Roman Götze sagt dazu:

„Sakralbauten sind regelmäßig Solitaire, sie entziehen sich typischerweise einer schematischen baurechtlichen Betrachtung.“

Aber mal abseits dieser sicher zutreffenden fachlichen juristischen Betrachtung:  Wo bitte schön fällt das Vorhaben denn aus dem „Rahmen der Umgebungsbebauung“ oder aber beeinträchtigt das Ortsbild – wie es in Ihrer Begründung heißt.

Ich kenne die Georg-Schumann-Straße gut. Nun auch das potentielle Baugrundstück an der GSS 29 näher, denn bisher fiel es tatsächlich nicht ins Auge, bestenfalls die Litfasssäule davor.

Wer vor Ort fährt, wird feststellen dass es sich um ein unbebautes Eckgrundstück handelt. Es wuchern dort Büsche, es stehen unschöne Reste von Bautafeln als Betonsockel ohne Monument und künden von mehrfach gescheiterten Bauprojekten. Direkt hinter dem Grundstück liegt ein viergeschossiger, jedoch lang leerstehender Altbau und auch gegenüber auf der Georg-Schumann-Straße grüßt eine Baulücke.

So sehr ich es Gohlis und der Schumi gönnen würde, von einem „intakten städtebaulichen Bild“ – wie sie in ihrer Begründung die so genannte weitgehend virtuelle „Bürgerinitiative Gohlis sagt nein“ zitieren, ist die Georg-Schuman-Straße an dieser Stelle soweit entfernt wie der Mars vom Mond.

Und hinter letzterem scheinen Sie zu wohnen.

 

Denn im 2. Punkt ihres Antrages fordern Sie, dass sich der sächsische Landtag gegen die Handlungen einer Religionsgemeinschaft aussprechen soll.

Zudem ausgerechnet derjenigen, die als erste muslimische Vereinigung in Deutschland die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts erhalten halt. Einen Status also, den sonst in Deutschland nur die großen christlichen Kirchen und die Jüdische Gemeinde inne haben.

Wir alle genießen in Deutschland Religionsfreiheit. Diese wird durch Grundrechte in gleich drei Paragraphen ausdrücklich geschützt.

So heißt es in § 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ UND „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Und dies aus gutem Grunde, denn die Verfassungsväter und Mütter haben ihre Lehren aus dem 9. November 1938 gezogen und wollten verhindern, dass erneut Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religion ausgegrenzt werden.

 

Genau das aber fordern Sie deutlich im 3. Punkt.

Da geht es schon lange nicht mehr um abstruse Sicherheitsbedenken, angebliche negative städtebauliche Folgen und Fragen zur Religionsausübung. Da geht es schlicht darum einer Religionsgemeinschaft genau dieses Recht abzusprechen.

Ich frage, wo würden wir landen wenn wir ihrem Antrag nachgeben würden? Heute die Moscheen, morgen wieder die Synagogen, dann die Kirchen und was dann?

Nein, dazu werden wir es nicht kommen lassen und im Interesse aller Sachsen diesen Antrag ablehnen!

 

Danke