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Zwischenruf zur Abstimmung über eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2

Der Kompromissvorschlag für eine Impfpflicht ab 60 hat deutlich mehr Stimmen als alle anderen Anträge auf sich vereinigt, aber mit 43 % eine Mehrheit deutlich verfehlt. 

Die parteipolitische Aufladung und Blockade der Union hat der Entscheidung nicht gutgetan. Ihr Fraktionsantrag erhielt nur 25 %. Der Union fehlten damit sogar 25 Stimmen aus den eigenen Reihen. Zugleich hat man damit die Gesundheitsvorsorge und die freie Ausübung des Mandates in einer ethischen und verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage geopfert. 

Die Abstimmung war so keine Sternstunde der Demokratie, am Ende jubelte nur die AfD. 

Die Entscheidung des Bundestages ist nun dennoch zu akzeptieren. Wir werden auf anderen Wegen für die Impfung werben müssen, um die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und einen erneuten Corona-Winter zu verhindern. Ich halte dafür weiterhin eine Impfprämie für ein geeignetes Instrument.

Den ursprünglichen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren hielt ich für den handwerklich besten, auch weil er noch vor dem Herbst Wirkung entfaltet hätte. Zum Kompromissantrag habe ich mich enthalten, da die zeitraubende Stufung nach Altersgruppen nicht überzeugte und ich an seiner Rechtssicherheit zweifle. 

Der Versuch, mit einer Impfpflicht für alle ab 60 Jahren plus Beratungspflicht plus Impfregister einen Kompromiss zu schmieden, verdient dennoch Anerkennung. Der Grundgedanke war nur denjenigen mit dem größten Risiko für einen schweren Verlauf in den Blick zu nehmen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden.

Diese Altersgruppe weist jedoch bereits jetzt die höchste Impfquote auf und hat tendenziell weniger soziale Kontakte als junge Menschen. Diese Widersprüchlichkeit einer partiellen Impfpflicht birgt meiner Einschätzung nach die Gefahr, dass sie nicht verfassungskonform und nur schwer vermittelbar ist.