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Urteil stärkt Initiativen und Vorgehen gegen Hass im Internet

In meiner Funktion als digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag habe ich mich zum heutigen OLG-Urteil geäußert, wonach Facebook-Konten des Ein-Prozent e.V. zu Recht gelöscht wurden:

„Das heute erlassene Urteil in der Klage des Ein-Prozent e.V. gegen Facebook ist ein Meilenstein in den Bemühungen, gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken vorzugehen. Der Urteilsspruch stellt klar, dass es sozialen Netzwerken grundsätzlich freistehe, ‚Hassorganisationen‘ auszuschließen. Außerdem ist auch die Löschung von bestehenden Konten bei Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards zulässig, solange dies nachvollziehbar – auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen – begründet wird.

Das Urteil bestätigt die Verantwortung von Internetplattformen für die Inhalte Dritter und stärkt ihre Handlungsfähigkeit, gegen Hass im Netz vorzugehen. Unmittelbar schwächt es die Hasskampagnen des Ein-Prozent e.V. und seiner Unterstützer gegen Journalisten und Minderheiten auf Facebook und Instagram.“

 

Hintergrund: Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage des Ein-Prozent e.V.  gegen die Löschung ihrer Facebook- und Instagram-Kontos heute klar abgewiesen. Facebook und anderen sozialen Netzwerken sei demnach nicht zu Leistungen verpflichtet, wenn sich der Verein und seine Unterstützer nicht an die Gemeinschaftsstandards halten. Facebook habe glaubhaft machen können, dass der Ein-Prozent e.V. die Voraussetzungen für die Einstufung als Hassorganisation erfülle. Insbesondere sei der Schluss gerechtfertigt, dass die ideologische Ausrichtung des Vereines darauf abziele, Personen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung oder religiösen Überzeugung anzugreifen.

Quelle: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2434.htm#article2463