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Staatsregierung senkt Qualitätsstandards bei Anerkennung staatlicher Hochschulen

Mann: „Bundesweiter Alleingang auch zu Lasten privater Hochschulen“

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur geplanten Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes im Zuge der Haushaltsberatungen:

„Es ist mehr als beachtlich, dass das Sächsische Hochschulgesetz in einem Punkt geändert werden soll, der wenig mit dem zu beratenden Landeshaushalt zu tun hat. Offensichtlich versucht man eine kleine Änderung mit weitreichenden Folgen, im Haushaltsbegleitgesetz zu verstecken und die Gunst der Stunde zu nutzen.

Die schwarz-gelbe Koalition betreibt abermals Klientelpolitik, wenn sie auf Grund des Interesses einer einzelnen Institution künftig allen An-Instituten der sächsischen Universitäten erlaubt, auf vereinfachtem Weg staatlich anerkannte Hochschule zu werden.

Wie der Wissenschaftsrat in seinem Schreiben vom 20. Oktober 2010 bestätigt, handelt es sich hierbei um ein bundesweites Novum, welches bisherige KMK-Beschlüsse zur ‚Qualitätssicherung in der Lehre’ in Frage stellt. Die Koalition verabschiedet sich bewusst von Qualitätsstandards. So soll künftig nur noch die überwiegende Anzahl der hauptberuflich Lehrenden den Einstellungsvoraussetzungen nach Hochschulgesetz genügen und werden Mitwirkungsrechte von Studierenden sowie Beschäftigten bei der Gestaltung des Studiums beschnitten. Zudem werden die dann als staatliche Hochschulen anerkannten An-Institute aus zahlreichen Pflichten entlassen, die für Hochschulen gelten.

Allen staatlichen Universitäten das Recht zu geben, An-Institute zu „staatlich anerkannten Hochschulen“ zu machen, ist verwaltungssystematisch kühn und unterläuft das Ziel, die sächsischen staatlichen Hochschulen als Orte gute Lehre und Forschung bundesweit zu profilieren.

Der Verzicht auf die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat wird keinen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich der staatlich anerkannten Hochschulen leisten. Vielmehr wird den sächsischen Universitäten ein Instrument an die Hand gegeben, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber dem privaten Hochschulsektor und ein Vorrecht gegenüber den sächsischen Fachhochschulen zu sichern. Dieser Umstand wurde bereits im Anhörungsverfahren moniert, jedoch von Staatsministerin von Schorlemer ignoriert.

Noch besteht die Chance, diese Fehlentwicklung zu korrigieren und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Streichung von Artikel 21 Nr. 3 im Haushaltsbegleitgesetz anzunehmen. Dieser wird voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche im Plenum des sächsischen Landtages zur Abstimmung gebracht.“