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SPD-Landtagsfraktion beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat heute in ihrer Fraktionssitzung den Gesetzentwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Hochschulzulassung und zur Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes sind ein erleichterter Zugang zum Studium für Spitzensportler*innen sowie für angehende Lehramtsstudierende, wenn diese zuvor ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Pädagogik bzw. Schule oder eine vergleichbare praktische Tätigkeit an Schulen absolviert haben. Dazu soll das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz angepasst werden.

Der Sächsische Landtag hatte am 31. Januar 2018 einen entsprechenden Antrag beschlossen. Dieses Anliegen soll noch in dieser Legislatur umgesetzt werden.