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SPD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am Standortauswahlgesetz

Sachsen weist die größten atomaren Altlasten aller neuen Bundesländer auf. Heute gab es im Landtag die Debatte „Standortauswahlgesetz nachbessern – Sachsen nicht für DDR-Altlasten bestrafen“ dazu, in der ich mich wie folgt geäußert habe (es gilt das gesprochene Wort):

„Sachsen darf nicht allein auf den Brennstäben aus dem DDR-Forschungsreaktor in Rossendorf sitzen bleiben. Das Standortauswahlgesetz muss eine Öffnung für Exporte von Kernmaterial aus allen deutschen Forschungsreaktoren erhalten. Natürlich müssen diese Transporte und die Wiederaufbereitung weiterhin unter Aufsicht der Internationalen Atombehörde erfolgen.

Bliebe es beim Exportverbot, müssten wir schon ab 2020 Vorsorge für ein sächsisches Zwischenlager treffen, da in 2036 die Genehmigung zur Lagerung in Ahaus (NRW) ausläuft.

Daher braucht es noch einmal Bewegung in der Debatte: Der Bund muss hier Verantwortung mitübernehmen. Sachsen darf nicht als einziges Bundesland für DDR-Altlasten bestraft werden, indem es dauerhaft und allein für die Folgekosten der russischen Brennstäbe aufkommt.“

Dresden, 16. März 2017

PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag