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Rede im Plenum zum Thema „Keine Verschleierungstaktik auf Kosten der Bildung – Sanierungsbedarf der sächsischen Hochschulen klar beziffern“

Am 31. August habe ich mich im Plenum des Sächsischen Landtags zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN „Keine Verschleierungstaktik auf Kosten der Bildung – Sanierungsbedarf der sächsischen Hochschulen klar beziffern“ (Drs. 6/10470) geäußert. Im Folgenden gibt es den Volltext der Rede zum Nachlesen (es gilt das gesprochene Wort):

 

„Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wenn auch zu später Stunde, diskutieren wir heute auf Initiative der GRÜNEN ein für die Hochschulen und Berufsakademie wichtiges Thema. Das ist wichtig, weil die bauliche Infrastruktur unserer Wissenschaftseinrichtungen natürlich auch Basis für Innovation in Sachsen ist.

Selbstverständlich müssen wir es schaffen, ein Umfeld für Spitzenwissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftler zu schaffen, das für Forschung inspiriert und eine angenehme Lernatmosphäre schafft. Dies gelingt uns einerseits durch Investitionen in Forschungsinfrastruktur wie bspw. Großgeräte, aber auch durch Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen bei den Gebäuden an sich. Wir wissen zudem, dass Sachsen bei der Drittmitteleinwerbung auf Platz 1 liegt. Auch diese eingeworbenen Drittmitttelprojekte generieren Arbeit für Wissenschaftler_innen und Administration, die wiederum Arbeits-Platz benötigen. So gibt es bereits heute einen internen Wettkampf um die besten Gebäude und weitere Flächen.

Die GRÜNEN sprechen von Verschleierungstaktik – aber ist dem wirklich so?

Finanzminister Prof. Unland hat es in seiner Antwort auf die Anfrage der Kollegin Maicher wie folgt dargestellt: „Neben der Mittelbereitstellung im Titel für Bauunterhalt werden darüber hinaus Bauunterhaltsleistungen ebenso im Titel Erhalt von Bestandgebäuden sowie im Zuge der Umsetzung von lnvestivmaßnahmen (Große Baumaßnahmen & Kleine Baumaßnahmen) darüber hinaus mit vollzogen.“ Und mit dieser Aussage hat er wohl recht. Sie verdeutlicht sogar im Ausdruck, dass wir auf unterschiedlichen Wegen reinvestieren und ein durchaus komplexes System vorfinden.

Klar ist aber auch: Wir müssen uns in Zukunft des Öfteren über Sanierung und Instandhaltung anstatt über Neubau unterhalten. Dennoch wird es dabei bleiben, dass Wissenschaft hier und da einen neuen Ansatz inklusive neuem Gebäude mit entsprechender Ausstattung erfordert. Exemplarisch möchte ich auf einige Initiativen verweisen:

  1. Die neue Universitätsbibliothek der Universität Chemnitz, die für ca. 50 Mio. € bis Sommer 2019 in der alten Aktienspinnerei im Zentrum entstehen soll und dabei neben besseren Lehrbedingungen auch städtebauliche und industriegeschichtliche Motive berücksichtigt. Diese Bibliothek wird nicht nur modern, sondern stärkt den Unicampus im Zentrum der Stadt Chemnitz und damit die Stadtentwicklung.
  2. Das Biodiversitätszentrum iDiv an der Universität Leipzig. Ein DFG-Forschungszentrum mit einer Förderung von über 60 Millionen Euro in den Jahren 2012 bis 2020. Nach langer Diskussion errichten wir hier einen Neubau auf der Alte Messe in Leipzig für 34 Millionen Euro und schaffen ein Gewächshaus für 8,5 Millionen Euro auf dem Gelände des Botanischen Gartens.
  3. In Zeiten der Digitalisierung widmen wir uns in Sachsen der Hard- und Softwareforschung. Mit dem neuen DLR-Software-Institut in Dresden ist eine bedeutsame Ansiedlung gelungen, die wir durch weitere Aktivitäten bspw. dem Lehmann-Zentrum II sowie Barkhausen-Institut Dresden unterstützen.

Weitere kleinere Maßnahmen könnten genannt werden, so auch die Sanierung der Theologischen Fakultät in Leipzig – über die wir uns ja bereits an anderer Stelle ausgetauscht haben.

Die letzten Beispiele zeigen jedenfalls deutlich, dass wir bei der Haushaltsaufstellung eine Kaskade während der Anmeldung durchlaufen. So haben die Hochschulen in Kooperation mit dem SIB am besten im Blick, welche Maßnahmen prioritär sind und melden Bedarfe an. Diese werden dann regierungsintern beraten, wobei daraus ein Vorschlag für den Haushalt, hier insb. Einzelplan 14 entsteht. Diesen Vorschlag bewerten wir dann im Parlament als Haushaltsgesetzgeber und ändern ihn, falls wir weitere oder gar andere Bedarfe identifizieren können.

Liebe Kollegin Maicher, ich gebe Ihnen recht, dass etwas mehr Transparenz bezüglich der Haushaltsanmeldungen hilfreich wäre, um im Prozess noch besser abwägen zu können. Aber trifft dies dann nicht auch auf die Anmeldungen zur Sachmittelausstattung zu? Kurzum: Wir haben ein bewährtes Verfahren im Haushaltsprozess mit Nachfragen und Antworten. Vielleicht ist dies ja der Punkt Ihr Begehr erneut einzuspeisen? Vielleicht informiert das Finanzministerium mit Haushaltsaufstellung 2019/20 auch umfassender. Wir können uns das jedenfalls gut vorstellen!

Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie mich den Blick noch auf zwei weitere Punkte in diesem Kontext lenken:

  1. Das Engagement des Bundes im Hochschulbau. Bislang profitiert Sachsen massiv vom gemeinsamen Hochschulbau. Zuletzt konnte so bspw. das Laserforschungszentrum in Mittweida eingeweiht werden. Dieses Engagement des Bundes ist jedoch rückläufig bzw. auslaufend. Wir Sozialdemokraten halten es daher für geboten, das Thema Hochschulbau bei der Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten von Art. 91b Grundgesetz erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Die fünf ostdeutschen Wissenschaftsminister*innen haben dies in ihrem Positionspapier getan. Wenn uns der Bund bei Forschungsneubauten unterstützt, ist der Spielraum für Reinvestitionen mit sächsischen Steuermitteln größer. Da Forschungsministerin Wanka sich ja erst jüngst von der Qualität sächsischer Bauten und deren Notwendigkeit überzeugen konnte, kommt die Bundesministerin in den nächsten Wochen vielleicht auch zu dieser Erkenntnis.
  2. Mit der letzten Runde der Exzellenzinitiative haben wir allein der TU Dresden 250 Millionen Euro für bauliche Investitionen zur Verfügung gestellt. Wir blicken deshalb gebahnt auf den 28. September 2017. Erst dann wissen wir, welche sächsischen Antragsskizzen eine Runde weiter sind. In Folge müssen wir auch hier im Hohen Hause beraten, wie wir diese Anträge unterstützen und begleiten können. Schließlich haben wir Verpflichtungen aus den Zusagen der letzten Runde zu erfüllen, schon jetzt begleitende Investitionsmaßnahmen – so z. B. an der TU Chemnitz für MERGE – eingeleitet und werden 2018 sicherlich weitere Bitten aus den Hochschulen präsentiert bekommen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, für meinen Teil kann sagen, dass der Einzelplan 14 für Hochschulpolitiker durchaus von hohem Interesse ist, weshalb ich seit 2009 diesen regelmäßig auswerte und im Blick behalte.

Und wie die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Drucksache 6/9462 zeigt, ist der Ansatz für den Bauunterhalt mit der SPD in Regierungsbeteiligung gestiegen. Seit 2015 stehen 18,8 Millionen Euro per Ansatz zur Verfügung. Und dank der guten Situation mit Steuermehreinnahmen wurde stets über diesen Ansatz hinaus reinvestiert. Damit ist das Thema nicht vom Tisch: Der Rechnungshof prüft regelmäßig und wir setzen uns hier im Hohen Hause mit seinen Empfehlungen auseinander. Zudem verabschieden wir aller zwei Jahre unseren Haushalt. Das wird dann auch der Zeitpunkt sein, dieses Thema erneut aufzurufen.

Schade finde ich, dass die GRÜNEN die Stellungnahme der Staatsregierung zu ihrem Antrag nicht eingeholt haben, wäre dies doch eine Möglichkeit zum Berichten gewesen.

So bleibt mir zu sagen, dass wir Ihrem Antrag nicht folgen können und danke für die Aufmerksamkeit.“