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Rede im Landtag zur “Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek.

Gilt als gesprochenes Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

erneut bringen Sie – werte Kollegen der Koalition – kurzfristig einen lapidaren Antrag zur Perspektive der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und  Universitätsbibliothek in den Geschäftsgang. Diesmal mit der Aufforderung bis Mai einen Gesetzentwurf zur Umwandlung in einen Staatsbetrieb vorzulegen.

Das erstaunt durchaus, denn entweder meine Damen und Herren von der Koalition, haben Sie uns einen Schaufensterantrag vorgelegt, weil der Gesetzentwurf schon fertig in der Schublade liegt oder aber Sie misstrauen erneut der Expertise ihres Fachministeriums, dass diplomatisch, aber mehrfach wahrnehmbar ausgeführt hat, dass die SLUB mit den vorhandenen Haushaltsmitteln und in der vorhandenen Struktur eine exzellente Arbeit macht. 

Aber zurück zur Forderung ihres Antrages: Schon ihr Auftrag an die Prüfung zur zukünftigen Rechtsform vom Januar 2011 war sprachlich so unkorrekt wie unkonkret. In der zukünftigen Organisationsform solle die SLUB in der Lage sein: „in der Zukunft flexibler auf die Herausforderungen der Wissenschaftslandschaft zu reagieren“ und „auf hohem Niveau einen Beitrag die die Stärkung des Forschungslandes Sachsen leisten“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD war für die Prüfung und Bewertung unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen der SLUB.

Das aber was uns seitdem auf ganzen drei Seiten vom Staatsministerium vorgelegt wurde und nun Grundlage der Entscheidung sein soll, erfüllt eher den Tatbestand der Verdunklung, als die Anforderung an einen Bericht – oder gar einer Bewertung zur Vorbereitung einer Strukturentscheidung von großer Tragweite. Fast 90% dieses Berichtes sind Zitate aus der Rede der Ministerin 8 Wochen zuvor. Im März 2011 erfahren wir in gerade mal einem Satz, dass das SMWK in „Zusammenarbeit“ mit dem SMF prüfen will, ob die SLUB in einen Staatsbetrieb umgewandelt werden kann und soll. Und weitere zwei Monate später, -  in immerhin zwei Sätzen -  dass eine Umwandlung in einen Staatsbetrieb „langfristig erwogen wird“, aber hierfür ein deutlich längerer Zeitraum als zwei Jahre von Nöten sei.
Mehr nicht.

Nichts steht dort zu Zielen und möglichen Vor- aber auch Nachteilen einer Rechtsformänderung, nichts zum zukünftigen Auftrag der SLUB – wie zum Beispiel soll zukünftig die regionale Arbeit der Bibliotheken in Sachsen abgesichert werden? Nichts zur von uns damals auch geforderten Prüfung der Folgen einer Rechtsformänderung auf Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten, die Tarifstruktur und die Mitbestimmung, nichts zur Verfasstheit der zukünftigen Steuerungsgremien. Wenn nicht mehr ein Kuratorium die SLUB belgeitet, wer sitzt dann in einem Verwaltungsrat? Wie wird die Mitwirkung der Mehrheit der Nutzer gesichert? Kurzum dieser Bericht – ich will es nicht Bewertung nennen –war und ist keine Grundlage für eine Entscheidung.

Und so wie dem Parlament umgegangen wird, gehen Sie mit den Staatsbediensteten um: Der Hauptpersonalrat des SMWK erhielt noch im Dezember 2012 die Auskunft, dass kein neuer Stand zur zukünftigen Verfasstheit der SLUB vorliegen würde. Der Personalrat der SLUB weiß von nichts, aber zu berichten, dass die Mitarbeiter gestern zu einer Personalversammlung am morgigen Vormittag geladen worden sind. So meine Damen und Herren erzeugt man Unsicherheit, anstatt Strukturveränderungen verantwortlich mit den MitarbeiterInnen anzugehen.

Wir müssen daher weiterhin fragen:  Was soll es denn bringen? Ihre knappe Begründung stellt auf angeblich, zu enge Vorgaben der Kameralistik ab. Ich muss aber feststellen, dass das Neue Steuerungsmodell an der SLUB als Anstalt des öffentlichen Rechts seit zwei Jahren erfolgreich erprobt und praktiziert wird?

Kurzum:

Des Pudels Kern, meine Damen und Herren, scheint uns, dass eine Rechtsformänderung keine Entlastung bei der angespannten Personalsituation bringt. Ob zu rigide Stellenkürzungsvorgaben oder zu niedriger Zuschuss des Landes: Die beste Verwaltung des Mangels wird auf Dauer keine Spitzenleistung hervorbringen! Ändern würde sich freilich die Verantwortungsstruktur. Eine Delegierung derselben auf die ausführende Ebene, bei weniger Transparenz des Haushaltsgesetzgebers. Das lehnen wir ab.

Auch deshalb meine Damen und Herren wird die SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen!