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Langzeitstudiengebühren treffen ab diesem Wintersemester alle. Gebührenspirale für Studium in Sachsen absehbar.

1Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt anlässlich der Antwort auf seine Kleine Anfrage zum Thema „Einführung von Langzeitstudiengebühren“ (Drs. 5/10608): „Mit in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes sind allgemeine Langzeitstudiengebühren ab dem Wintersemester 2012/13 eingeführt worden. Mit der nunmehr vorliegenden Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage wird offen gelegt, dass von den entsprechenden Gebührenregelungen auch alle ab dem laufenden Wintersemester immatrikulierten Masterstudierenden und Studierende, die einen Studiengangwechsel vollzogen haben, betroffen sind.

Es ist absehbar, dass wir durch diese Regelung in spätestens vier Jahren flächendeckend Studiengebühren in Sachsen haben werden. Die Studiengebührenfreiheit bis zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss war und ist für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag aber ein Garant für Chancengerechtigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten.

Vor dem Hintergrund, dass lediglich 34 Prozent der Absolvent und Absolventinnen ihren Hochschulabschluss in der Regelstudienzeit abschließen, ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren ein fatales Signal. Wenn 50 Prozent von ihnen ein bis vier Semester mehr benötigen, ist die Staatsregierung gemeinsam mit den Hochschulen gefordert, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre einzuleiten, anstatt die 16 Prozent der Studierenden zur Kasse zu bitten, die für den Abschluss mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit benötigen.

Hier werden nunmehr die Studierenden für die Lehrbedingungen an sächsischen Hochschulen verantwortlich gemacht. Der richtige Adressat wäre wohl die Staatsregierung, die durch Stellenabbau die Betreuungsrelation weiter verschlechtern wird. Eine Gebührenspirale für die Studierenden ist absehbar, wenn am Ende des Studium, die Studienfinanzierung mittels BAföG wegfällt, ein Nebenjob erforderlich wird und nunmehr noch Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind.“

Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von MdL Holger Mann finden Sie unter:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10608&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Informationen zu den „Absolvent/innen im Prüfungsjahr 2011“ können dem Statistischen Bericht „Abschlussprüfungen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ (http://www.statistik.sachsen.de/download/100_Berichte-B/B_III_3_j11_SN.pdf) entnommen werden.