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Keine Staatsmodernisierung ohne Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften – EU- und Bundesrecht endlich umsetzen!

Sächsische Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben im Vergleich zu verheirateten Kollegen denn auch massive finanzielle Nachteile. Sei es beim Familienzuschlag, der Hinterbliebenenpension, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungs- oder Urlaubsgeld, selbst im Laufbahnrecht überall haben Sie das Nachsehen. Und ein wenig bekommt man den Eindruck dies ist der versteckte, aber nicht weniger wichtige Grund des Zögerns der Staatsregierung. Die Anerkennung von schwulen und lesbischen Lebenspartnern ist Ihnen einfach nichts wert. Diese Anerkennung ist Ihnen zu teuer!

Anders lässt sich mir nicht erklären, warum mit zweierlei Maß gemessen wird. So sind eingetragene schwule und lesbische Lebenspartner im sächsischen Abgeordnetengesetz gleichgestellt – das übrigens seit 2005, aber auch nach zwei von Ihnen beschlossenen Änderungen 2009 und 2010. Auch bei der Umsetzung von Pflichten gibt es deutlich weniger Widerstand. So hat sich die CDU 2009 zum Beispiel nicht gewehrt, eingetragene Lebenspartner in den Kreis der Verpflichteten nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz aufzunehmen.

Diese widersprüchliche Rechtssituation ist weder mit unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, noch mit meinem Gerechtigkeitsverständnis vereinbar. Gleiche Liebe in eingetragenen Partnerschaften, verdient auch in Sachsen gleiche Rechte. Nachdem Sie ihren Ankündigungen von 2009 – Sie wollten die Gleichstellung „in den jeweilig anstehenden Fachgesetzen regeln“ nun schon zweimal keine Taten haben folgen lassen, muss es Sie nicht verwundern, dass wir Ihren Ankündigungen der Umsetzung in einer großen Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes in 2013 misstrauen.

Deshalb soll unser Antrag einen Weg eröffnen, die Gleichstellung eingetragener  Lebenspartnerschaften über ein Artikelgesetz schnell und konsistent umzusetzen.  Wir bauen daher auf Ihre Zustimmung. Andernfalls bleibt das ungute Gefühl: Die Anerkennung von eingetragenen Lebenspartnern ist Ihnen einfach nichts wert.“