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Hochschulgesetz temporär ändern und Corona-Auswirkungen auf das Studium abmildern

+++ Schutzschirm zur sozialen Absicherung für Studierende schaffen +++

 

Holger Mann, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag zur Durchführung des Sommersemesters:

„Nachdem erste gesetzliche Änderungen vom Bund für den Wissenschaftsbetrieb angestoßen wurden, sollten wir den Impuls auch in Sachsen aufgreifen. Die SPD-Fraktion ist bereit, das Hochschulgesetz temporär zu ändern, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, so Hochschulexperte Holger Mann. „Natürlich sollen die Hochschulen nach den jeweiligen Bedingungen vor Ort entscheiden – der Gesetzgeber ist jedoch gefordert, den Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit zu geben. Es sollten daher zeitnah Verständigungen zu Regelstudienzeiten, Langzeitstudiengebühren, Prüfungsfristen und Freischussregelungen sowie zur Anrechnung von Online-Lehre und Verlängerung von Befristungen für wissenschaftliche Beschäftigte stattfinden.“


Mit Blick auf die bundesweite Debatte zur sozialen Absicherung von Studierenden ergänzt Mann: „Bundesministerin Karliczek sollte zügig einen Schutzschirm für Studierende aufspannen. Eine weitreichende Öffnung des BAföG oder ein Sozialfonds können hier Abhilfe schaffen.“