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Gesetzliche Regelung für individuelle Regelstudienzeit während Corona-Pandemie kommt

+++ Koalition novelliert Hochschulgesetz +++ BAföG-Anspruch für Studierende im Sommer- und Wintersemester gesichert +++
 
Der Sächsische Landtag berät an diesem Mittwoch abschießend das  Bildungsstärkungsgesetz. Damit wird auch der Weg für eine Corona-bedingte Novelle des Hochschulgesetzes frei. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde im Beratungsverfahren §114a neu aufgenommen. Hierin wird für Studierende die Regelstudienzeit auf Grund der Corona-Pandemie individuell verlängert. Wer im Sommersemester 2020 beziehungsweise im Wintersemester 2020/21 immatrikuliert war, erhält jeweils ein Semester Verlängerung.
Mit der Corona-bedingten Hochschulgesetznovelle schaffen wir Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für alle sächsischen Studierenden. Wir sichern so gesetzlich ab, dass aus dem Sommersemester 2020, aber auch aus dem jetzt laufenden Wintersemester 2020/21, keine Nachteile entstehen. Gerade mit Blick auf die Studienfinanzierung und den BAföG-Bezug war eine gesetzliche Regelung erforderlich. Als Koalitionsfraktionen folgen wir damit den Forderungen und Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz Sachsen, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke.