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Flexibilität und Solidarität müssen das Sommersemester 2020 prägen

+++ Keine Nachteile für Studierende, Lehrende und Forschende +++

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum heutigen Start des Online-Vorlesebetriebs an den sächsischen Universitäten:

„Mit dem Start des heutigen Online-Vorlesebetriebs ist klar: Studierenden, Lehrenden und Forschenden dürfen aus diesem Sommersemester keine Nachteile erwachsen. Wir wissen, dass nicht alle online lehren oder studieren werden können. Daher gilt es flexibel und solidarisch zu handeln“, erklärt SPD-Hochschulexperte Holger Mann.

„Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zum Flexi-Semester muss eine konkrete Umsetzung in Sachsen folgen. Wissenschaftsminister Gemkow ist gefordert, gemeinsam mit der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und den Personalvertretungen sowie den sächsischen Studierendenwerken zu einer sächsischen Ausgestaltung zu kommen. Dort, wo gesetzliche Änderungen erforderlich sind, wird die SPD-Fraktion konstruktiv mitwirken.

Klar ist: Das Sommersemester sollte nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet werden. Es soll so viel Lehre wie möglich angeboten werden, jedoch dürfen Studierenden keine Nachteile entstehen. Das bedeutet unter anderem: Die Anpassung von Fristen, größtmögliche Flexibilität bei Leistungsnachweisen, ein Nachteilsausgleich bei Online-Kursen sowie die Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 bei Höchstdauern und der Regelstudienzeit.

Aber auch für Forschende und Lehrende gilt es, ein Flexi-Semester zu organisieren: Für befristete Verträge in Drittmittelprojekten oder für die wissenschaftliche Qualifikation sowie bei Graduiertenstipendien sollte eine Verlängerung um sechs Monate angestrebt werden. Und um die Online-Lehre abzusichern, sollten auch im Sommersemester Honoraraufträge für Lehrbeauftragte erteilt und Verträge mit studentischen Hilfskräften geschlossen werden.“

Mann abschließend: „Natürlich müssen wir auch die Existenz-Ängste vieler Studierender, deren Studienfinanzierung gerade wegbricht, ernst nehmen. Hier gilt es, länderübergreifend und gemeinsam mit dem Bund zu Auffanglösungen zu kommen. Die Vorschläge für Sonderregelungen im BAföG oder die temporäre Öffnung des ALG II liegen auf dem Tisch. Um unbillige Härten abzufedern, halten die sächsischen Studierendenwerke schon heute Notfallfonds vor. Diese Regelungen gilt es zu nutzen und nach Bedarf weiter auszubauen. Ein Flexi-Semester muss auch ein Solidarsemester sein!“