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Corona-Virus: Informationen und Links für Kreativ- und Kulturschaffende

Nachfolgend haben wir insbesondere für Kreativ- und Kulturschaffende in Leipzig, die von den Folgen des Corona-Virus betroffen sind, einige aktuelle Links und Hinweise zusammengestellt.

Informationen des Amts für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig und der IHK Leipzig:

Informationen des Freistaats Sachsen für den Bereich Kultur und Tourismus:

Informationen des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft KREATIVES SACHSEN:

Informationen des Branchenverbands Kreatives Leipzig:

Informationen des DGB für Beschäftigte:

 

Nachfolgend noch einige häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang:

Welche Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstfirmen bietet der Freistaat Sachsen?

Der Freistaat bietet ein Sofort-Darlehens-Programm für sächsische Kleinunternehmer und Freiberufler. Es tritt ab Montag, dem 24. März 2020 in Kraft. Das Darlehen soll innerhalb von 48 Stunden bewilligt werden. Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Ziel der Soforthilfe ist es alle Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen sowie Freiberufler, die bisher durchs Raster der Unterstützungsangebote fallen, zu unterstützen, ohne Sie vor neue finanzielle Probleme zu stellen. Verdienst- und Umsatzausfälle, die durch die Krise verursacht werden, abzufangen und einen Ausgleich zu finden.

Ab dem 23. März können Anträge über ein Online-Formular auf www.sab.sachsen.de gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Alle Informationen zum Programm und zu den Konditionen gibt es unter: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235278

 

Welche Hilfe gibt es für Selbstständige und Freiberufler in Sachsen, die aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt werden?

Sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen.

Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist § 56 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Danach bemisst sich die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Von Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes.

Die Anträge können Sie bei der Landesdirektion Sachsen (https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854) abrufen.

 

Was geschieht, wenn Unternehmen bis zur Auszahlung von Liquiditätshilfen die Insolvenz droht?

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

 

Weitere Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland gibt es im FAQ des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html.