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BAföG-Reform bietet vielen Sachsen neue Chancen

Künftig können deutlich mehr Menschen BAföG bekommen und wird Förderung steigen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine BAföG-Reform eingebracht, den der Deutsche Bundestag heute erstmals beriet.

Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit 12 Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen.

In Sachsen ist die Förderquote (s. Hintergrund) in den vergangenen 12 Jahren deutlich gesunken, während der Durchschnittsförderbetrag seit 20 Jahren kontinuierlich steigt. Viele Studierende fielen also komplett aus dem Kreis der Förderberechtigten, obwohl steigende Lebenshaltungskosten für höhere Förderbedarfe sorgen.

Die jetzt vorgesehene Anhebung der Einkommensfreibeträge um 20% und die Erhöhung der Pauschalen für Wohnkosten und Kinderbetreuung kommen vor allem Studierenden zugute, die knapp durchs Raster gefallen sind. Das Paket schafft damit eine wichtige Entlastung für viele Menschen und schafft neue Bildungschancen. Zudem wird die Altersgrenze auf 45 erhöht. Die BAföG-Novelle trägt so auch zum lebensbegleitenden Lernen für die vor uns liegenden Transformationen bei.

Klar ist mit dieser Reform ist nur der erste Schritt getan. Mit einer weiteren BAföG-Reform wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion in Zukunft den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir etwa einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen.

Hintergrund

Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent und der Wohnzuschlag auf 360 Euro heraufgesetzt. Damit wächst der Förderhöchstbetrag auf 931 Euro. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres gelten. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.

Zahlen BAföG-Förderung Sachsen (Quelle: Statistisches Landesamt)

Geförderte 2000: 54634, davon 32129 Studierende mit 289 € Durchschnittsförderung (Förderquote 38,02%, 22,12% der Geförderten vollgefördert)

Geförderte 2010: 72182, davon 43893 Studierende mit 437 € Durchschnittsförderung (Förderquote 39,99%, 37,74% der Geförderten vollgefördert)

Geförderte 2020: 39644, davon 26703 Studierende mit 582 € Durchschnittsförderung (Förderquote 24,82%, 33,34 % der Geförderten vollgefördert)

Förderquote in Gesamtdeutschland 2020 bei knapp unter 11 %. https://bafoeg50.de/bafoeg/