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500 Millionen Euro für den Härtefallfonds im Bundeshaushaltsplan 2023

Start des Antragsverfahrens zum Beitritt Sachsen zur Stiftung nutzen!

Der Deutsche Bundestag hat den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung aus DDR-Zeit sowie für Spätaussiedler mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Die Auszahlung läuft über eine Stiftung, bei der bisher nur Mecklenburg-Vorpommern als ostdeutsches Bundesland beigetreten ist.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Ostdeutschland haben nun in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder und die Regierende Bürgermeisterin in Berlin noch einmal darum geworben, dass die Stiftung zum Härtefallfonds für Betroffene von Härten infolge von Rentenüberleitungen auch von den Ländern mitfinanziert werden muss.

Ich sage, Sachsen muss seinen Beitrag leisten. Aus Respekt vor der Lebensleistung der betroffenen Menschen. Ich appelliere an dieser Stelle deutlich gerade an Ministerpräsidenten Kretschmer, sich zu beteiligen und die Frist zum Beitritt bis Ende März 2023 nicht verstreichen zu lassen. Betroffene in den Ländern, die Teil der Stiftung werden, können mit einer Einmalzahlung in doppelter Höhe rechnen. Gerade in der aktuell wirtschaftlich angespannten Lage, macht es einen Unterschied, ob jemand 2500 Euro oder 5000 Euro erhält. Die SPD und Sozialministerin Petra Köpping habe ich dafür auf meiner Seite.

Wir haben beim Härtefallfonds keine Zeit mehr zu verlieren. Die Bundesregierung hat deshalb ihre Zusage eingelöst und die Stiftung gegründet. Anspruchsberechtigte können jetzt ihre Anträge über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einreichen. Als SPD haben wir uns eine weitergehende Lösung gewünscht, der Härtefallfonds ist schon die Minimallösung. Ministerpräsident und Staatskanzlei sperren sich dennoch gegen eine Beteiligung an der Stiftung. Für die Betroffenen ist das ein Schlag ins Gesicht.

Meine Kollegin Nadja Sthamer ergänzt: “Die Betroffenen haben jahrzehntelang für die Anerkennung ihrer Lebensleistung gekämpft. Mehr als 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist die Einrichtung des Härtefallfonds daher ein längst überfälliges Zeichen des Respekts für viele Menschen im Osten. Dabei ist klar, der Fonds ist nicht gerade üppig durch die Ost-Länder ausgestattet worden.”

“Die aktuell geplanten Anspruchskriterien schränken den Empfänger:innenkreis stark ein.  So werden unter anderem von der Betroffenengruppe der DDR-Geschiedenen Frauen nur wenige von der Härtefallfonds-Lösung profitieren. Hier müssen wir deutlich nachbessern und Hürden abbauen. Nur so können wir möglichst viele Betroffene unterstützen und das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, versuchen abzumildern.”