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SPD-Fraktion sagt Pressegespräch zum Hochschulgesetz ab

Grund: Schwarzgelb legt Hochschulgesetzesnovelle auf Eis

 

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

 

„Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte für kommenden Freitag, den 29. Juni, zu einem Pressefrühstück zum Thema Hochschulgesetz eingeladen. Dieses Pressefrühstück müssen wir nun leider absagen, da Schwarzgelb die Gesetzesnovelle vorerst auf Eis gelegt hat.

 

Was war geschehen? Am vergangenen Montag haben CDU und FDP die Endberatung der von der Staatsregierung vorgelegten Hochschulgesetzesnovelle von der Tagesordnung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule abgesetzt. Dies kam angesichts des bisherigen Verfahrens überraschend, ist aber inhaltlich folgerichtig und begrüßenswert. Bislang erklärten die Koalitionsfraktionen, dass sie das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag beschließen lassen wollen. Sie haben sogar versucht, zu diesem Zweck geschäftsordnungswidrige Fristen durchzusetzen.

In dem in Eile durchgeführten Anhörungsverfahren hatte die Mehrzahl der Sachverständigen erhebliche – auch verfassungsrechtliche Bedenken – gegen das Gesetz geltend gemacht. Auch für die SPD-Fraktion ist das Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Aus unserer Sicht ist das ‚Hochschulfreiheitsgesetz‘ ein Etikettenschwindel.

 

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat daher einen umfangreichen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, der:

· Verhandlungen zu Zielvereinbarungen auf Augenhöhe zum Ziel hat und  die von CDU und FDP geplanten Eingriffe in die Hochschulfreiheit im § 10 unterbindet,

· den Senat als Vertretung aller Gruppen in der Hochschule stärkt,

· den Hochschulen mehr Regelungskompetenzen in Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung und Personalbewirtschaftung überträgt,

· verbindliche Standards für die Promotionsphase und eine Vertretung der Doktoranden absichert,

· Gleichstellung als Ziel und in Berufungsverfahren stärkt,

· die Stellung und Ausstattung der Beauftragen für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten festschreibt und

· Studiengebührenfreiheit in Sachsen erhält.

Der Entwurf für ein neues Hochschulgesetz wird nun frühestens im September beraten werden können. Wir hoffen, dass CDU und FDP diese Zeit nutzen, um relevante Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen, anstatt sich in ergebnislosen koalitionsinternen Streitereien zu verzetteln.“