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Öffentliche Anhörung zum Antrag "Prekäre Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen überwinden"

Am Montag, dem 1. Juli 2013, wird ab 10:00 Uhr im Sächsischen Landtag (Plenarsaal) der Antrag „Prekäre Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen überwinden“ (Drucksache 5/11489) der SPD-Fraktion öffentlich angehört.

Die Anhörung findet vor dem Hintergrund der laufenden Studiengebührendebatte an der Hochschule für Musik- und Theater Leipzig zur Finanzierung höherer Lehrbeauftragten-Honorare statt.

In der Anhörung wird der Wandel bei und die Bedeutung der Lehrbeauftragten für die Musik- und Kunsthochschulen aufgegriffen. Es werden dazu die Forderungen des beigefügten Antrages der SPD-Fraktion bewertet werden.

Der Antrag der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert u.a.:

  • Mindestlaufzeiten (2 Semester) für regelmäßige Lehraufträge
  • Regelungen für Honorarfortzahlungen im Krankheitsfall und Mutterschutz
  • eine Interessenvertretung der Lehrbeauftragten
  • Finanzmittel dafür zur Verfügung zu stellen, damit die Lehrbeauftragte Arbeitsverträge erhalten, die seit Jahren im Kernbereich hohe Lehrverpflichtungen abdecken und Aufgaben erfüllen, die mit denen Hauptamtlicher vergleichbar sind
  • eine sächsische Beteiligung an der KMK-Initiative Baden-Württembergs zur bundesweiten Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten

Als Sachverständige werden am Montag folgende Personen angehört:

  • Professor Robert Ehrlich (Rektor der Hochschule für Musik und Theater Leipzig)
  • Professor Dr. Martin Ullrich (Vorsitzender der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz)
  • Mechthild Winter (Sprecherin des Lehrbeauftragtenrates der Hochschule für Musik und Theater Leipzig)
  • Bettina Peusker (Vertreterin der Lehrbeauftragten der Hochschule Carl-Maria von Weber)
  • Marco Unger (stellv. Landesvorsitzender der GEW Sachsen, Bereich Hochschule und Forschung)

Hintergrund

Ursprünglich waren Lehrbeauftragte als Ergänzung zum Studienangebot gedacht. Sie sollten den Studierenden den erforderlichen Praxisbezug vermitteln sowie Erfahrungen und Qualifikationen aus dem Berufsalltag weitergeben. Heute jedoch übernehmen die Lehrbeauftragten, insbesondere an Kunst- und Musikhochschulen, einen großen Teil der Lehre. Ohne sie wäre der Kernbestand der Lehre teilweise nicht mehr gesichert.

Die Einkommenssituation hat sich in den letzten zehn Jahren aber weiter verschlechtert. So wurden die Honorarsätze in Sachsen seit 2003 nicht mehr angehoben. Zudem kamen massive Kürzungen bei der Finanzausstattung der Kunsthochschulen durch den 2011/12 beschlossenen Doppelhaushalt und eine Umstellung der Mittelzuweisungssystematik.

Als weiteres Hintergrundmaterial übersenden wir hiermit die Antwort auf meine  Kleine Anfrage „Lehrbeauftrage an sächsischen Hochschulen“ (Drucksache 5/11472).