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Neues Schulgesetz kommt!

In harten Verhandlungen haben sich SPD und CDU auf ein neues sächsisches Schulgesetz verständigt. Dabei ging der SPD Qualität vor Schnelligkeit und wurden so viele Punkte wie möglich aus den über 1000 Anregungen im Beteiligungsprozess aufgegriffen. Die beiden Koalitions-Fraktionen haben den Änderungsantrag mit mehr als 23 inhaltlichen Veränderungen zum Regierungsentwurf dazu gestern verabschiedet. Dadurch wird der Freistaat den Schulen zudem 55 bis 60 Mio. € mehr zur Verfügung stellen. Ich will daher hier nur die aus Leipziger Sicht wichtigsten Schwerpunkte darstellen. Im Netz finden Sie umfangreichere Informationen dazu hier.

Schulen bekommen einen zeitgemäßen Erziehungs- und Bildungsauftrag
Dabei wird die Vermittlung von Alltags- und Lebenskompetenz, Kommunikation und Medienbildung sowie die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen gestärkt. Zudem wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schulen und Elternhaus betont.

Die Schule wird Lern- und Lebensort
Ganztagsangebote werden im Schulgesetz verankert und die Mitfinanzierung des Freistaates festgeschrieben. WICHTIG: An jeder Oberschule wird es ab 1. August 2018 einen Schulsozialarbeiter geben, die zu 100% (zusätzliche 15 Mio. €) der Freistaat finanziert. Das im Doppelhaushalt beschlossene Landesprogramm Schulsozialarbeit (ebenso 15 Mio. €) wird dann allen anderen Schularten zur Verfügung stehen.

Bildungssystem wird durchlässiger
Mit der neuen Bildungsempfehlung wird der Elternwille gestärkt. Der Übergang von der Oberschule ans Gymnasium ist nach jedem Schuljahr möglich (2. Bildungsempfehlung). Die Schulträger können in Campuslösungen verschiedene Schularten zusammenfassen, Schulversuche weiterhin initiiert werden. Die Leipziger Nachbarschaftsschule und das Chemnitzer Schulmodell werden gesetzlich verankert.

Oberschulen werden gestärkt
Neben den Schulsozialarbeitern für alle 283 Oberschulen wird deren Leitung durch neue Fachleiter, individuelle Förderung und Berufsorientierung gestärkt. Die zur Berufsorientierung eingesetzten „Praxisberater“ werden nach Auslaufen der ESF-Förderung durch den Freistaat finanziert.

Inklusion kommt in Schritten, freiwillig dafür mit zusätzlichen Ressourcen
Für inklusive Unterrichtung können zukünftig Kooperationsverbünde gebildet werden. Inklusion wird so bis 2022/23 auf freiwilliger Basis eingeführt. Grundschulen innerhalb dieser Verbünde erhalten zusätzliche Ressourcen. Auch der bisherige Abschlag von 10% für inklusiv unterrichtete Kinder an freien Schulen entfällt.

Schulen erhalten mehr Freiheiten und Eigenverantwortung
Schulen können ein eigenes Schulkonto beim Freistaat einrichten. Sie dürfen pauschaliertes Lehrerarbeitsvermögen selbst verwalten, um Klassen- und Gruppenbildung und Lehrereinsatz stärker selbst zu gestalten und auch von der Stundentafel abweichen.

Das Gesetz wird mit den Änderungen jetzt noch in die parlamentarische Anhörung im Landtag gehen und in Stufen ab dem 1. August 2018 in Kraft treten. Es bleibt also Zeit in Schulen und Verwaltungen sich auf die – wie wir finden sehr positiven – Veränderungen einzustellen.

Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst.