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Leipziger SPD-Bildungspolitiker begrüßen heutige Entscheidung des Bundesrates zur Novellierung des BAföGs

Entscheidung im Sinne der Studierenden, Anpassung aber zu spät und zu gering

Zur heute getroffenen Entscheidung des Bundesrates, die 23. BAföG-Novelle rückwirkend zum 01. Oktober in Kraft treten zu lassen, erklärt Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Landtagsfraktion: „Endlich ist eine Entscheidung im Sinne der Studierenden gefallen, allerdings fiel sie zu spät und ist nicht weitereichend genug. Die Erhöhung der BAföG-Sätze um 2 Prozent bzw. der Freibeträge um 3 Prozent kann nur als mäßiger Erfolg betrachtet werden. Eine deutlichere Anhebung der Sätze wäre geboten gewesen.“

Daniela Kolbe, Mitglied im Ausschuss für Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages ergänzt: „Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt dabei: Eine Ausweitung des Empfängerkreises durch eine deutlichere Anhebung der Freibeträge wäre der richtige Weg gewesen. Stattdessen hat Schavan auf ein unsoziales Stipendienprogramm gesetzt. Zudem ist der Wegfall der Teilerlässe bei einem zügigen Studium nicht akzeptabel. Ebenso bleibt die Anhebung des Förderungshöchstalters für Masterstudierende auf 35 Jahre hinter unseren Erwartungen zurück.“

Mann weiter: „Der gefundene Finanzierungskompromiss zwischen Ankündigungsministerin Schavan und den Ländern geht an den Interessen der sächsischen Hochschulen und Studierenden vorbei. Es ist klar, dass der Freistaat nicht von der Overhead-Finanzierung profitieren wird, sondern abermals die Süd-Länder gestärkt werden.“

Eine weitere Reform zur Schließung nach wie vor bestehender Förderungslücken und zum Ausbau einer verlässlichen Studienfinanzierung in der Breite ist mehr denn je erforderlich. Die heutige Entscheidung kann nur ein kleiner Zwischenschritt sein.