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Kritik an Hochschulfreiheitsgesetz durch Gutachten untermauert

Seit 18.11.2012 ist das Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG) in Kraft. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat den Juristischen Dienst im Frühjahr 2013 um eine Prüfung des SächsHSFG zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht gebeten und am 2.9.2013 ein Gutachten erhalten.

Dies sieht insbesondere bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren, der ausschließlichen Übertragung von Lehrtätigkeit auf Hochschullehrer/innen bzw. Honorarprofessor/innen (Lehrprofessur) und den Schadensersatzregelungen für Mitglieder der Hochschulräte verfassungsrechtliche Bedenken.

Darüber hinaus gibt es weitere kritsche Punkte in Hinblick auf die zu schließenden Zielvereinbarungen, die Erhebung von Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende und die Verfasste Studierendenschaft.

Details können der Zusammenfassung sowie dem Gutachten selbst entnommen werden. Ausführlichere Informationen folgen.