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Kolbe und Mann: Leiharbeit gesetzlich einschränken!

Leipziger SPD-Abgeordnete fordern Konsequenzen aus dem gestrigen Urteil des Leipziger Arbeitsgerichts zur Leiharbeit im örtlichen BMW-Werk.


„Die Leiharbeit muss gesetzlich begrenzt werden. Dieses Thema gehört auf den Tisch des Bundesgesetzgebers, umgehend. Eine konkrete zeitliche Befristung ist notwendig: ein Platz, ein Jahr! Neun Jahre Leiharbeit einzelner Mitarbeiter wie im Leipziger Werk sind nicht akzeptabel. Es müssen gleicher Lohn und gleiche Rechte für gleichwertige Arbeit gelten“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe.

 

Der SPD-Landtagsabgeordnete für den Leipziger Norden, Holger Mann, ergänzt: „Fortgesetze Leiharbeit einzelner Beschäftigter im selben Betrieb sind unfair und unzumutbar für die Beschäftigten. Leiharbeit soll ein Modell sein um vorübergehende Produktionsspitzen abzufedern, aber keine Dauerlösung zur Gestaltung der Belegschaft. Das sagt auch die EU-Zeitarbeitsrichtlinie. Eine Präzisierung der ‚vorübergehenden Beschäftigung‘ im deutschen Recht ist notwendig. Gerade weil Sachsen einen überproportionalen Anteil an Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern hat, muss die Sächsische Staatsregierung über den Bundesrat auf eine gesetzliche Regelung hinwirken.“

Daniela Kolbe betont die bundesweite Bedeutung des Leipziger Urteils. „Im Fall von BMW wünsche ich mir eine gerechte innerbetriebliche Lösung, wie sie Betriebsrat und Werksleitung in Aussicht gestellt haben. Damit ist es aber nicht getan. Eine gesetzliche Regelung muss kommen. Die SPD-Bundesfraktion fordert die Regierung schon länger mit konkreten Vorschlägen zum Handeln auf. Das gestrige Urteil bestärkt uns darin die Interessen der Beschäftigten weiter hartnäckig zu vertreten.“