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Holger Mann: Versammlungsgesetz schränkt elementare Grundrechte ein

Holger Mann, Mitglied im Ausschuss Verfassung, Recht und Europa und stellv. Sprecher für Rechtspolitik bekräftigt.: „Die SPD lehnt das heute von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossene Versammlungsgesetz ab. Es ist kein Beitrag für mehr Demokratie, sondern schränkt ein elementares Grundrecht ein.“

Dies zeigt nicht zuletzt das im Gesetz aufgeführte Völkerschlachtdenkmal. Die Ausschussanhörung und Debatte offenbarte: die Ausweitung von Versammlungsverboten auf Orte die an „Opfer eines Krieges“ erinnern oder von Aufmärschen die wider der „Verständigung zwischen den Völkern“ sind, geht zu weit und an jeglicher Erfordernis vorbei.

Vor dem Hintergrund des Jahrestages der Völkerschlacht fragt Mann deshalb: „Wie viele Orte wollen wir in Leipzig von Versammlungen und Aufzügen ausnehmen, die an Opfer der Kriege in den letzten 200 Jahre erinnern?“

„Die umfangreiche Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Gesetz legt nahe, dass es einer Überprüfung vor dem Verfassungsgericht nicht Stand hält. Das Gesetz wird deshalb weder mehr Rechtssicherheit schaffen, noch die Anwendung des Versammlungsgesetzes durch die Ordnungsbehörden erleichtern. Vor allem ab gilt: Demokratisches Bewusstsein kann nicht verordnet werden.“

Hintergrund:

– Im Bundesversammlungsgesetz ist mit dem Holocaust-Mahnmal in Berlin, bundesweit nur ein einziger Ort als Versammlungsort ausgenommen.

– Der SPD-Landesvorstand hat Ende des letzten Jahres das Positionspapier zum Versammlungsrecht beschlossen, welches zum Dowload bereit steht.