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Erwiderung zum Antrag CDU/FDP: "Wegzug des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes aus Leipzig verhindern"

Die gesammte Debatte können Sie hier verfolgen.

+ gilt als gesprochenes Wort +

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere werte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen,

Über was reden wir?:

  • 5 Strafsenat mit ca. 20 Mitarbeitern, die aber in steter Regel für Prozesse in Leipzig anreisen
  • es gibt daher einen nachvollziehbar höheren Arbeits- und Kommunikationsaufwand innerhalb des BGH, in der Diktion einiger sogar eines „Eigenlebens des 5.“
  • eine genauso nachvollziehbare Regelung der Förderalismuskommission 1992 die aus Ausgleich festgelegt hatte, dass nicht nur der 5. Strafsenat nach Leipzig verlegt wird, sondern über die Rutschklausel auch weitere Zivilsenate in Leipzig angesiedelt werden sollten
  • in der Praxis aber, wird diese durch die immer weiter betriebene Ausweitung der Senate in Karlsruhe ausgehebelt…
  • man sieht, in jeder Vereinbarung finden Juristen die Lücken und deshalb kann man das sicher auch politisch diskutieren u. ggf. entscheiden.

Sachlich:

  • steht eine Zusammenführung der Strafsenate derzeit gar nicht zur Debatte, (jedenfalls hat sich die Förderalismuskommission in ihrem Bericht 2012 dazu nicht verhalten, ja der BGH ist nicht mal erwähnt)
  • die mediale Debatte fand vor allem, um nicht zu sagen nur in Sachsen sowie Merkelschen Neuland statt und übersah, dass Gegenstand des Pressegespräches des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf auch ganz andere Gegenstände, so zum Beispiel Fragen der Videoberichterstattung im NSU-Prozess war
  • zudem bezweifele ich, dass Tolksdorf wirklich von einer Widervereinigung gesprochen hat, begann er seine Tätigkeit am BGH doch in dem Jahr, in dem der 5. Strafsenat nach Leipzig zog
  • wenn wir aber über eine „Vereinigung“ reden, dann trifft vor allem der schon am 11. April getroffene Hinweis des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung, dass eine Wiedervereinigung wenn, dann nur in Leipzig stattfinden könne.

Zeitgeschichtlich  liegen die strukturellen Nachteile der Trennung in der 1992 getroffenen Entscheidung das Gericht nicht wie in der Weimarer Republik in Leipzig zusammen zu führen, sondern nur den 1950 in Westberlin wiedergegründeten Senat in Leipzig anzusiedeln…, insofern können wir ihrer Forderung am Ende des Antrags zustimmen und diese verstärken. Dies wäre sicherlich die auch öffentliche Dokumentation einer Aufarbeitung und eine Wiedergutmachung dieses dunklen Kapitels Justizgeschichte des bis 1945 in Leipzig sitzenden Reichsgerichtes.

„Da hieran aber wiederum der Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes – zumindest des Gerichtsgebäudes – abhängen dürfte UND die Zusammenlegungs-„Debatte“ nur anderthalb Tage durch Juristenblogs und die Agenturen lief, gehen wir davon aus, dass uns diese Frage nicht mehr in dieser Legislatur beschäftigen wird.

Wenngleich wir uns nicht sicher sind, ob wir mit der Debatte hier nicht vielmehr Geister rufen, die wir besser in den Flaschen sicherlich guten Rotweins aus Baden-Württemberg gelassen hätten...,  stimmen wir Ihrem Antrag zu.

Vielen Dank