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Bericht zur Informationsveranstaltung am 06. August

 

Sebastian Vogel erläutert die neue Förderrichtlinie "Integrative Maßnahmen"

Update: Alle Informationen zur Förderrichtlinie und die Antragsformulare finden sich jetzt übersichtlich zusammengefasst auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

Am 06. August folgten mehr als 70 Personen meiner Einladung zur Informationsveranstaltung für die neue Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ ins Forum Lipinski. Sebastian Vogel, Leiter des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, stellte die Eckpunkte für förderfähige Maßnahmen vor und erläuterte das Antragsverfahren. Ziel ist es, Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern. Außerdem soll der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Sachsen gestärkt werden. Anträge – sowohl für 2015 als auch 2016 – können bis zum 1. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Im Jahr 2015 sind für die Richtlinie rund 3,5 Millionen Euro eingestellt, für 2016 sind es 4,5 Millionen Euro.

Antragsformular Richtlinie Teil 1
Antragsformular Richtlinie Teil 2
Antragsformular Richtlinie Teil 2, Maßnahmeübersicht