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Beratung des Doppelhaushalts 2017/18

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Alle zwei Jahre beschließt der Sächsische Landtag den sogenannten Doppelhaushalt. Er gilt dann für zwei Jahre. Der Landtag und seine Abgeordneten sind der Haushaltsgesetzgeber. Entworfen und vorgelegt wird der Haushalt aber zunächst von der Sächsischen Staatsregierung. Sie hat den Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/18 Ende Juli 2016 dem Landtag übergeben. Am 11. August 2016 hat der Finanzminister, Prof. Unland, im Landtag den Entwurf vorgestellt. In der anschließenden Debatte haben die Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen den Entwurf zum ersten mal öffentlich diskutiert.

Der Haushalt wird nun in den Fraktionen und in den Ausschüssen des Landtages beraten. Dieser Prozess dauert ein paar Monate und wir mit der großen Haushaltsdebatte Mitte Dezember 2016 im Landtag beendet.

In der SPD-Fraktion wird zunächst in unseren Arbeitskreisen der Entwurf diskutiert. Dafür wurden die einzelnen Haushaltspläne der Fachbereiche den zuständigen Fachsprechern zugeordnet.

Alle Änderungsanträge, also die von Koalition und Regierung werden bis zum Plenum im Dezember intensiv beraten. Wichtig ist da vor allem die Klausurwoche des Haushalt- und Finanzausschusses Anfang Dezember.

Den Zwischenstand der Haushaltsverhandlungen können Sie in den Informationen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag (PDF-Dokument) nachlesen.